Vorschadensermittlung

 

Der Befund ist die Zusammenstellung der für die Begutachtung im Rahmen des Auftrages notwendigen, vom Sachverständigen selbst festgestellten Tatsachen.
Im Normalfall wird gemäß Auftrag das Fahrzeug zur Beweissicherung und Feststellung des Schadensumfanges und der Schadenshöhe besichtigt. Details über den Schadensverlauf sind
weitestgehend nicht bekannt und vom Auftraggeber beizustellen.
Der Zustand des Fahrzeuges zum Besichtigungszeitpunkt (Schadensbereich, Kilomterleistung, Bereifung, Profiltiefe, Vorschäden, Sonderzubehör etc.) wird protokolliert.
Die Fahrzeugdaten werden dem Zulassungsschein/Genehmigungsdokument entnommen und am Fahrzeug verglichen. Fotos werden angefertigt.
 

Kalkulation

Die Schadenskalkulation wird unter Zugrundelegung von Kalkulationshilfen wie Eurotax, Audatex, DAT bzw. Lackliste usw. durch den Sachverständigen erstellt.
Die ausgewiesenen Arbeitswerte, einschließlich zugehöriger Verbundzeiten für die zu ersetzenden Fahrzeugteile entsprechen den Empfehlungen des Herstellers. Die Arbeitswerte für Ausbeul- und Richtarbeiten werden durch das Sachverständigen-Büro vorgegeben. Die Kalkulation umfasst die bei der Fahrzeugbesichtigung erkennbaren Schäden, sowie jene Schäden, die aus dem Schadensbild zwingend zu folgern sind.
Der vorgegebene Reparaturweg gewährleistet die kostengünstigste Instandsetzung unter vertretbaren wirtschaftlichen Gesichtspunkten und technischen Voraussetzungen.
Die Ersatzteilpreise entsprechen den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers oder Importeurs bzw. dem spezialisierten Ersatzteilhandel. Bei gegebenenfalls vorkommenden Abweichungen werden die tatsächlichen Preise berücksichtigt. Der Stundensatz des Reparaturbetriebes wird der Reparatur-Kalkulation zugrunde gelegt.
 

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert (oder Händlerverkaufspreis) ist der Preis, den der Käufer aufwenden muß, um ein gleichwertiges und gleichartiges Ersatzfahrzeug bei einem einschlägigen Fachhändler zu erwerben.
Es sind nachstehende Einflussgrößen maßgebend:
 

Marktzeitwert

Der Marktzeitwert definiert sich lt. ABGB §§ 304, 305 und 306 als "ordentlicher gemeiner Preis", den eine Sache zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort gewöhnlich und allgemein hat. Dieser Wert liegt in der Regel zwischen dem Mindesterlös (da bei einem Verkauf normalerweise nicht der volle Wert erzielt werden kann) und dem Wiederbeschaffungswert beim Fahrzeughandel, der eine Händlerspanne, eine Risikoabdeckung (Gewährleistungspflicht), etc. beinhaltet.
Beschädigungen oder die Verkehrssicherheit betreffende Mängel werden in der Schätzung mind. mit einem Teil der Instandsetzungskosten berücksichtigt.
 

Zeitwert/Mindesterlös

Zeitwert/Mindesterlös - ist der mit Sicherheit bei raschem Abverkauf erzielbare Verkaufspreis, identisch mit dem Rücknahmepreis des offiziellen Fahrzeughandels, bzw. die Bewertungsbasis bei Verlassenschafts- und Insolvenzverfahren.
 

Restwert/Wrackwert

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht mehr möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden).
Der Restwert/Wrackwert ist der realisierbare Erlös für das unfallbeschädigte Fahrzeug. Es wird vom Sachverständigen unter Berücksichtigung des konkreten Schadensbildes und regionaler Marktgegebenheiten, sowie der Einholung von Restwertanboten bei speziellen Wrackhändlern ermittelt.
 

Fahrzeugbewertung

Bei der Fahrzeugbewertung werden Zeitwert-Mindesterlös, Marktzeitwert, sowie Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswert für Pkw und Transporter bis 3,5 t, sowie Motorräder und Geländewagen bzw. historische Fahrzeuge/Oldtimer/Youngtimer - unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren - zuverlässig ermittelt. Bei verunfallten Fahrzeugen empfehlen wir ein Schadensgutachten. Die Berechnung erfolgt gemäß unserer Honorartabelle für Fahrzeugbewertungen.
 
Unsere Dienstleistung für:
 
Stand: August 2019
 
 

Drucken