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Wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG mit neuen Bestimmungen

steinbacher franz historie 317Von Seiten der Niederösterreichischen Landesregierung wurde eine Tabelle zur „Pickerl-Untersuchung“ gemäß KFG aufgrund der geänderten Bestimmungen, die mit 20. 5. 2018 in Kraft traten, erstellt. Diese Tabelle ist gegliedert nach den Fahrzeugarten, den ab Mai 2018 gültigen Begutachtungsperioden sowie den dann gültigen Toleranzzeiträumen für die entsprechende Überprüfung.

 

Die nach der Tabellenüberschrift angesprochene Übergangsbestimmung gemäß § 132 Abs. 32 Z 3 lautet: „3. bei Fahrzeugen, bei denen der Zeitpunkt für die nächste Begutachtung im Zeitraum Jänner bis Mai 2018 liegt, darf die Begutachtung – ohne Wirkung auf den Zeitraum der nächsten Begutachtung – auch in der Zeit bis zum Ablauf des 4. dem vorgesehen Zeitpunkt folgenden Kalendermonats vorgenommen werden.“

Für Fahrzeuge, deren Toleranzfrist sich ändert, gab es eine Übergangsbestimmung, wenn das Begutachtungsdatum im Jänner bis Mai 2018 lag.

Toleranzzeitraum der wiederkehrenden Begutachtung seit 20. 5. 2018

  1. Kraftfahrzeuge der Klasse M1, ausgenommen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge

Begutachtungsperiode [Jahre] 3-2-1-1

Toleranzzeitraum [Monate vor/nach Monat der EZ] -1/+4

  1. Zugmaschinen und Motorkarren ≤ 40 km/h

Begutachtungsperiode [Jahre] 3-2-1-1

Toleranzzeitraum [Monate vor/nach Monat der EZ] -1/+4

  1. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren ≤ 40 km/h

Begutachtungsperiode [Jahre] 3-2-1-1

Toleranzzeitraum [Monate vor/nach Monat der EZ] -1/+4

  1. Anhänger ≤ 3.500 kg hzGG

Begutachtungsperiode [Jahre] 3-2-1-1

Toleranzzeitraum [Monate vor/nach Monat der EZ] -1/+4

  1. landwirtschaftliche Anhänger > 40 km/h

Begutachtungsperiode [Jahre] 3-2-1-1

Toleranzzeitraum [Monate vor/nach Monat der EZ] -1/+4

  1. landwirtschaftliche Anhänger ≤ 40 km/h

Begutachtungsperiode [Jahre] 3-2-2-2

Toleranzzeitraum [Monate vor/nach Monat der EZ] -1/+4

  1. Fahrzeuge der Klasse L1-1-1-1-1/+4

Begutachtungsperiode [Jahre] 1-1-1-1

Toleranzzeitraum [Monate vor/nach Monat der EZ] -1/+4

  1. historische Fahrzeuge

Begutachtungsperiode [Jahre] 2-2-2-2

Toleranzzeitraum [Monate vor/nach Monat der EZ] -1/+4

  1. Alle nicht unter 1-8 genannten Fahrzeuge

Begutachtungsperiode [Jahre] 1-1-1-1

Toleranzzeitraum [Monate vor/nach Monat der EZ] -3/+0

 

Unter Punkt 9 fallen z.B.: Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge der Klasse M1, Fahrzeuge der Klasse M2 und M3, Fahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3, Anhänger der Klassen O3 und O4, Zugmaschinen > 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen > 40 km/h, Transportkarren > 40 km/h

 
Dieser Artikel von Komm Rat. Franz R. Steinbacher wurde am 30. 7. 2019 auf online veröffentlicht
 
Stand: Oktober 2019
 
 

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Worum uns Europa beneidet

Kommentar von Komm Rat Franz R. Steinbacher

 

KR Franz R. SteinbacherDer „Beirat für historische Fahrzeuge“ war der große Wunsch vieler, engagierter Vertreter aus der gesamten Oldtimerszene.

Der entscheidende Faktor für das Zustandekommen eines derartigen Beirates, dass war aber letztendlich Dipl. Ing. Heinz Lukaschek in seiner Funktion als zuständiger Mitarbeiter im BMVIT, und dafür ist ihm die gesamte Oldtimerszene bis heute zu Dank verpflichtet.

Hat sich doch dieser Beirat innerhalb der letzten 25 Jahre, zu dem Österr. Forum für alle Oldtimer-Belange schlechthin entwickelt.

Kein einziges Regulativ (der letzten 25 Jahre) im Bereich hist. Fahrzeuge, das nicht über den „Beirat“, und das auf überaus demokratische Weise, unter Einbindung der gesamten Oldtimerszene, erarbeitet wurde. In einem Land, in dem normalerweise ausschließlich „ parteipolitische Funktionäre“ das Sagen haben, eine mehr als demokratische Einrichtung. Dafür sollte man Herrn Dr. Wilhelm Kast und seinen Mitarbeitern eigentlich dankbar sein.

In approbierten Liste des BMVIT, sind auf über 100 Seiten auch alle „österr. Bestimmungen für erhaltenswürdige Fahrzeuge“ ausgelistet. Ja, und dann wurde in dieser Liste auch noch die Zusammensetzung des Beirates und eine klare Definition, betreffend historische Fahrzeuge eindeutig und zweifelsfrei festgeschrieben.

„ Die Hauptbaugruppen der historischen Fahrzeuge müssen im Originalzustand erhalten sein.“

Und das alles bereits vor rd. einem viertel Jahrhundert, nachzulesen in den diversen Erlässen, betreffend hist. Fahrzeuge aus den Jahren 1995, 1996, 1998 und 2006. Alle auch heutigen Bestimmungen hätte schon die letzten 20 Jahre vollzogen werden müssen.

So wirklich neu seit 2018 ist nur die verpflichtende Vorlage des jeweiligen Genehmigungs-Dokumentes, im Zuge einer § 57a-Überprüfung.

Die Zielsetzung der Vorlage des Genehmigungs-Dokumentes im Zuge der §57a-Überprüfung ist, einerseits um dem ermächtigten Organ (das ist der Prüfer vor Ort) die tägliche Arbeit zu erleichtern, und andererseits um eine eindeutige und zweifelsfreie Basis, für die durchzuführende Überprüfung zu schaffen.

Abschließend sollte man vielleicht noch erwähnen, dass sich die gesamte „Oldie-Szene“, den sprichwörtlichen „Haxen“ ausgerissen hat, um eine eigene Kennzeichnung für ihre Fahrzeuge zu erhalten, wobei von Beginn an klar war, ein spezielles Oldtimer-Kennzeichen sollte es schon wegen der österr. Wechselkennzeichen-Lösung, auf keinen Fall werden.

Dass das rote Pickerl jetzt einen 2-jährigen Prüfintervall hat, wurde in der gesamten Szene positiv aufgenommen. Apropos erwähnen, Eurotax hat nicht nur die „approbierte Liste“ eingestellt, sondern aufgrund eines Konzern-Beschlusses weltweit alle Printprodukte aus ihrem Programm genommen. Diese Entscheidung war es dann auch schlussendlich, die zur Gründung des KHMÖ „Kuratorium Historische Mobilität Österreich“ als überparteilicher Herausgeber der approbierten Liste geführt hat.

Diese Liste ist und war auch immer weit, weit mehr als die simple Auflistung von 30 Jahre alten Fahrzeugen. Diese Liste ist mittlerweile so etwas wie das größte Gesamtwerk einer knapp 130-jährigen Automobilgeschichte. Kaum ein ernstzunehmender SV, das BMF, der Zoll und natürlich auch die Genehmigungsbehörden, die in ihrem täglichen Arbeitsablauf, nicht die Hilfe dieser Liste in Anspruch nehmen.

Es stimmt auch nicht, dass ein Ausdruck (Bestätigung) aus der approbierten Liste, bei einer Eintragung/Genehmigung als hist. Fahrzeug, bei der Behörde zwingend vorgelegt werden muss.

Da gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten, wie die Vorlage von:

  • alten Fahrzeug-Papieren,
  • technischen Werksunterlagen,
  • „Geburtsurkunde“ der Fahrzeug-Hersteller,
  • Gutachten eines einschlägig spezialisierten Sachverständigen nach 17/47,
  • bereits bei der Prüfstelle eingespeicherte techn. Daten eines vergleichbaren Fahrzeuges,
  • Bestätigung/Auszug aus der approbierten Liste,

um den jeweils historisch korrekten Zustand eines Fahrzeuges nachzuweisen.

In Deutschland gibt es mit dem „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“ ein mit unserem Beirat durchaus vergleichbares Instrumentarium und andererseits braucht es für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach§ 23StVZÖ, ein entsprechendes Gutachten. Das machen dort aber ausschließlich die verschiedenen TÜV´s und die DEKRA.

Europa beneidet uns um unser Instrumentarium um Oldies als Kulturgut auf Österreichs Straßen zu erhalten. Dazu ist aber auch der Zusammenhalt der ganzen Szene erforderlich.

 

Komm. Rat Franz R. Steinbacher

 
 Stand: Oktober 2019
 
 

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Ventilspiel 2019

Motorsport wie damals

 

Ein Motorsport-Tag vom allerfeinsten. Das Ventilspiel am steirischen Red Bull Ring unter dem Motto „Motorsport wie damals“ avancierte mittlerweile zu einem Fixpunkt im österreichischen historischen Motorsport-Kalender.

Mittlerweile schon traditionsgemäß, wurde am 5. Oktober mit dem Ventilspiel, unter dem Motto “Motorsport wie damals”, steirischen Red Bull Ring eine der populärsten Veranstaltungen für historische Renn- und Sportwagen ausgetragen.  Mit insgesamt mehr als 200 Startern ist das Ventilspiel bei allen Motorsport-Fans zu einem Fixpunkt im österreichischen historischen Motorsport-Kalender geworden. Kein Wunder, von Alfa Romeo bis Zagato ist im breit gefächerten Starterfeld so ziemlich jeder Automarke vertreten, mit der in den vergangenen Jahrzehnten in irgendeiner Form Motorsport betrieben wurde.

Aus dieser schier unglaublichen Fülle von unterschiedlichen Fahrzeugen leitet sich auch der Untertitel der Veranstaltung „Motorsport wie damals“ ab. Und es ist wirklich „Motorsport wie damals“ was da am Red Bull Ring, am Samstag, den 5. Oktober 2019 abgelaufen ist.

Organisiert mit einer lockeren Hand von Roland David  und einigen wenigen HelferInnen, erlebt man als Teilnehmer und Zuseher Motorsport wie vor 30 oder 40 Jahren. Da gibt es jede Menge Rad-an-Rad-Kämpfe, offene Boxen und freien Zugang, einschließlich der besten Fotomotive zu allen Teilnehmer-Fahrzeugen. Mit insgesamt 16 mehr als spannenden Wertungsläufen ein Motorsport-Tag vom aller feinsten, fernab aller Elektromobilität.

 
 
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 Stand: Oktober 2019
 
 

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Praktikum verlängert

 
 Franz. R. Steinbacher
 
unter diesem Titel veröffentlichte die Autorevue in ihrer Ausgabe 10/2019 die Geschichte rund um die Verbindung von Franz Steinbacher - einem der versiertesten Abarth-Kenner - und der Marke mit dem Scorpion.
Fünf Jahre arbeitete Franz Steinbacher für Carlo Abarth, die Familien waren einander aber auch davor verbunden - und besonders danach.
 
von Thomas Suter, Fotos Dani Reinhard
 
 
 
 
 
 
 Stand: Oktober 2019
 
 

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